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Person

wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden

Angaben

Name
wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden

Funktionen

Verbindungen von wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden

wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden ist bei 1 Firma eingetragen und darüber mit 2 weiteren Personen verbunden.

Verbindungen von wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werdenwenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werdenwenn sie wegen des Mangels e…Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH – Liquidator (ehemals)Kahlen Bauplanungsgesellscha…Liquidator (ehemals)Karl Heinz Michael Naßhan – LiquidatorKarl Heinz Michael NaßhanLiquidatorJoachim Loseck – LiquidatorJoachim LoseckLiquidator
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