Zum Inhalt springen
Person

Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-

Angaben

Name
Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-

Funktionen

Verbindungen von Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-

Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land- ist bei 1 Firma eingetragen und darüber mit 1 weiteren Person verbunden.

Verbindungen von Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen Änderung zu Nr. 1: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-Amts- und Arbeitsgerichtsbez…Böhling Bioenergie GmbH & Co. KG – InhaberBöhling Bioenergie GmbH & Co…InhaberBöhling Verwaltungs GmbH, Angermünde (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10293 NP), mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. – Persönlich haftender GesellschafterBöhling Verwaltungs GmbH, An…Persönlich haftender Gesellschafter
Eingetragene oder bestätigte Verbindung